Allgemeine Geschäfts­bedingungen

der Driving Village Fahrtechnik­center GmbH

I. Vorbemerkungen

Driving Village Fahrtechnikcenter GmbH betreibt in 6464 Tarrenz ein Fahrsicherheitszen­trum. In diesem Fahrsicherheitszentrum werden verschiedene Kurse zur Verbesserung des Fahrkönnens der Teilnehmer, zur Verbesserung der Fähigkeit der Teilnehmer, kritische Situation besser einzuschätzen und darauf zu reagieren, angeboten.

Hiezu steht die Infrastruktur zur Verfügung, die üblicherweise für derartige Kurse, insbesondere Kurse zur Fahrkunstverbesserung im Sinne der zweiten Ausbildungsphase nach dem Führerscheingesetz notwendig sind.

1. Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen und Buchungen der Driving Village Fahrtechnikcenter GmbH, sofern nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart ist.

Allfällige Änderungen der Geschäftsbedingungen gelten für Rechtsgeschäfte, die nach der ordnungsgemäßen Veröffentlichung (im Internet, durch Anschlag im Fahrsicherheits­zentrum sowie auf Geschäftspapieren) abgeschlossen werden.

2. Vertragsabschluss:
Die Anmeldung zu Kursen erfolgt telefonisch, per Fax, per Internet, schriftlich oder mündlich vor Ort.

Der Vertrag kommt entweder durch die Übermittlung einer schriftlichen Bestätigung oder formlos (insbesondere dann, wenn zwischen Anmeldung und Kursbeginn weniger als sieben Tage gelegen sind) zustande.

3. Allgemeines zur Teilnahme:
Driving Village Fahrtechnikcenter GmbH verweist zunächst darauf, dass auf dem gesamten Gelände die Straßenverkehrsordnung gilt. Den Anweisungen der Instruktoren ist stets Folge zu leisten.

Driving Village Fahrtechnikcenter GmbH behält sich vor, Personen, die beharrlich und/oder grob gegen Anweisungen der Instruktoren verstoßen sowie Personen hinsichtlich derer der begründete Verdacht auf eine Alkoholisierung oder Drogenbeeinträchtigung gegeben ist, ohne Refundierung des Kursbeitrages vom Kurs bzw. dem praktischen Training auszuschließen.

Die Fahrzeuge der Teilnehmer müssen zugelassen, sowie verkehrs- und betriebssicher sein. Insofern Fahrzeuge verwendet werden, die aufgrund ihrer Bauart nicht zur Verwendung auf öffentlichen Straßen gedacht sind (zB Go-Karts) entfällt die Bedingung der Notwendigkeit der Zulassung.

Insofern – aufgrund gesonderter Vereinbarung, die mit Driving Village Fahrtechnikcenter GmbH gesondert zu treffen ist – ein Leihfahrzeug verwendet wird, nimmt der Kursteil­nehmer zur Kenntnis, dass diese Fahrzeuge kaskoversichert sind, wobei die Versicherungssumme pro Schadensereignis € 5.000,– maximal beträgt. Darüber hinaus gilt ein Selbstbehalt von € 400,– pro Schadensereignis als vereinbart. Hinsichtlich dieser Beträge können sich Änderungen ergeben, die jeweils bei Buchung des Fahrzeuges vereinbart werden.

Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs ist das Vorhandensein einer gültigen Lenker­berechtigung, die den Kursteilnehmer berechtigt, ein Fahrzeug, wie es von ihm für den Kurs verwendet wird, zu lenken. Der Erfüllung dieser Voraussetzung bedarf es nicht, wenn der Gegenstand des Kurses der ist, eine entsprechende Lenkerberechtigung erst zu erlangen (Mehrphasenkurs, Ausbildung für 125 cm³ Motorräder für Besitzer der Lenkerberech­tigung der Klasse B, etc.).

Der Kursteilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass Kurse ausschließlich in Deutsch abgehalten werden. Sofern er nicht in der Lage ist, den Anweisungen der Instruktoren zu folgen, hat er auf eigene Kosten einen Dolmetscher beizuziehen.

4. Zahlungsbedingungen:
Die Kursgebühr ist vor Beginn des Trainings durch Überweisung auf das Konto der Driving Village Fahrtechnikcenter GmbH, IBAN: AT642050200000839696, BIC: SPIMAT21XXX bei der Sparkasse Imst oder bar zu bezahlen. Sofern die Kursgebühr erst unmittelbar vor dem Kurs durch Überweisung beglichen wird, hat der Kursteilnehmer vor Beginn des Kurses einen geeigneten Zahlungsnachweis zu erbringen.

Es gelten Verzugszinsen von 6 % über dem Basiszinssatz als vereinbart. Im Falle des Zahlungsverzuges gehen auch sämtliche Inkasso- und Rechtsanwaltskosten zu Lasten des
Kunden.

5. Datenverarbeitung, Einverständniserklärung:
Der Kursteilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die bekanntgegebenen Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung EDV unterstützt gespeichert und verarbeitet werden.

Der Teilnehmer stimmt zu, dass die von ihm bekanntgegebenen Daten auch zum Zweck der Zusendung von Informationen und Werbeprospekten sowohl per Post als auch per E-Mail der Driving Village Fahrtechnikcenter GmbH sowie auch des ARBÖ, Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs, Bundesorganisation, 1150 Wien, sowie des ARBÖ Betriebsgesellschaft mbH., Stadlweg 7, 6020 Innsbruck, übermittelt werden. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich vom Kursteilnehmer gegenüber Driving Village Fahrtechnikcenter GmbH widerrufen werden.

6. Versicherung:
Der Kursteilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass hinsichtlich Fahrzeugen, die zum Straßenverkehr zugelassen sind, die KFZ-Haftpflichtversicherung (sofern keine Obliegenheitsver­letzung oder kein Deckungsausschluss gegeben ist) vom Teilnehmer verursachte
Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der gesetzlichen Versicherungssumme deckt. Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs ist daher das Vorliegen einer Zulassung des Fahrzeuges zum Straßenverkehr. Hinsichtlich Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Bauart nicht zum Straßenverkehr zugelassen sind, hat der Teilnehmer für eine geeignete aus­reichende Versicherung zu sorgen. Driving Village Fahrtechnikcenter GmbH ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, das Vorhandensein einer solchen Versicherung zu überprüfen und geeignete Nachweise zu verlangen.

7. KFZ – Haftpflichtversicherung:
Das Fahrzeug ist auf dem abgesperrten Driving Village – Fahrsicherheitszentrum unter der Anleitung eines Driving – Trainers sowie der Einhaltung der Betriebsordnung KFZ-Haftpflichtversichert. Sollte der Teilnehmer einen Schaden verursachen, hat er die Reparaturkosten selbst zu bezahlen.

8. Stornobedingungen:
Der Rücktritt vom Vertrag ist unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bestimmungen möglich. Der Rücktritt bedarf der Schriftform:

Konsumenten im Fernabsatz:
Sofern der Vertragsabschluss im sogenannten Fernabsatz (insbesondere Internet­buchung) erfolgt, gilt die Rücktrittsregelung des § 5e KschG. Von einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung kann binnen sieben Tagen ab Vertragsabschluss schriftlich zurückgetreten werden. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Dieses Rücktrittsrecht gilt nicht bei Verträgen über Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird. Bei einer Buchung, die weniger als sieben Werktage vor Kursbeginn erfolgt, besteht daher kein Rücktrittsrecht.

Sofern die vertragliche Vereinbarung nicht im Fernabsatz geschlossen wurde, gilt nachstehende Stornoregelung:

Eine Stornierung mehr als vierzehn Tage vor Trainingsbeginn ist kostenlos. Erfolgt die Stornierung im Zeitraum zwischen vierzehn bis zwei Tagen vor Trainingsbeginn,
werden 50 % der Kursgebühr in Rechnung gestellt. Bei späteren Stornierungen oder Nichterscheinen zum Kursbeginn wird die gesamte Kursgebühr in Rechnung gestellt.

Generell gilt, dass die Benennung einer Ersatzperson jederzeit möglich ist.

Bis sieben Tage vor Kursbeginn hat der Kursteilnehmer darüber hinaus die Möglichkeit, den Kurstermin kostenfrei zu verlegen. Eine spätere Terminverlegung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Driving Village Fahrtechnikcenter GmbH.

9. Nichtdurchführung von Kursen:
Driving Village Fahrtechnikcenter GmbH behält sich das Recht vor, dann, wenn sich eine zu geringe Teilnehmerzahl abzeichnet, Trainings gegebenenfalls zu verschieben oder abzu­sagen. Die entsprechende Absage wird von Driving Village Fahrtechnikcenter GmbH zumindest 48 Stunden vor Kursbeginn bekanntgegeben.

Darüber hinaus behält sich Driving Village Fahrtechnikcenter GmbH aus wichtigen Gründen (zB gefährliche Witterungsverhältnisse) vor, auch zu einem späteren Zeitpunkt ein Training abzusagen. Driving Village Fahrtechnikcenter GmbH behält sich auch das Recht vor, Kurse aus wichtigen Gründen (zB extreme Witterungsverhältnisse) abzubrechen. Die von Driving Village Fahrtechnikcenter GmbH bis dorthin erbrachten Leistungen sind angemessen zu bezahlen.

10. Gewährleistung:

Driving Village Fahrtechnikcenter GmbH leistet Gewähr für eine sorgfältige Vorbereitung und Abwicklung der Kurse sowie überhaupt der vertraglich vereinbarten Leistungen.

Sollten dennoch Leistungsstörungen auftreten, so hat der Teilnehmer umgehend auf die Umstände aufmerksam zu machen, sodass Driving Village Fahrtechnikcenter GmbH in die Lage versetzt wird, gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen.

Dieses Erfordernis der unverzüglichen Mängelrüge gilt für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes nicht. Im eigenen Interesse wird der Konsument aber ersucht, allfällige Bemängelungen unmittelbar bekanntzugeben, damit Driving Village Fahrtechnikcenter GmbH im Sinne der Kundenzufriedenheit in die Lage versetzt wird, für entsprechende Abhilfe zu sorgen.

Driving Village Fahrtechnikcenter GmbH übernimmt keine Haftung für, auf dem Gelände abgestellte Fahrzeuge oder andere Vermögensgegenstände des Kunden. Hievon ausgenommen sind Schäden, die durch Mitarbeiter von Driving Village Fahrtechnikcenter GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden.

Die Haftung von Driving Village Fahrtechnikcenter GmbH für verschuldete Schäden ist – mit Ausnahme bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf € 1.500.000,00 für Sachschäden und € 150.000,00 für reine Vermögensschäden je Schadensfall begrenzt.

11. Schlussbestimmungen:

Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, das für Tarrenz sachlich in Betracht kommende Gericht vereinbart.

Sofern einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, unwirksam oder nichtig sein sollten, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages hievon nicht berührt.